Anzeige einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage

Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen sind Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen oder an Verbraucher abgegeben wird und die

  1. zeitweise betrieben werden, einschließlich einer dazugehörenden Wassergewinnungsanlage und einer dazugehörenden Trinkwasserinstallation, oder
  2. zeitweise an eine zentrale Wasserversorgungsanlage, eine dezentrale Wasserversorgungsanlage, mobile Wasserversorgungsanlage oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage angeschlossen sind.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer oder Betreiber einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage.

Verfahrensablauf

Die elektronische Meldung erfolgt durch den Eigentümer oder Betreiber.

Fristen

Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Freigabevermerk

29.02.2024, Landkreis Tübingen

Weitere Informationen