Anzeige einer mobilen Trinkwasserversorgungsanlage

Mobile Wasserversorgungsanlagen sind bewegliche Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen wird einschließlich Anlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie Anlagen, aus denen auf Meeresbauwerken Trinkwasser entnommen wird, jeweils einschließlich der Trinkwasserinstallation und etwaiger Wassergewinnungsanlagen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer oder Betreiber einer mobilen Trinkwasserversorgungsanlage.

Verfahrensablauf

Die elektronische Meldung erfolgt durch den Eigentümer oder Betreiber.

Fristen

Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.

Freigabevermerk

29.02.2024, Landkreis Tübingen

Weitere Informationen