Führerschein
Führerscheinumtausch
Führerscheinumtausch für die Geburtsjahrgänge ab 1971 und später: Frist endet zum 19. Januar 2025. Der Führerscheinumtausch ist ebenfalls auf dem Postweg oder mit Terminvereinbarung möglich. Bitte unbedingt an ein aktuelles biometrisches Passbild denken.
Erforderliche Unterlagen
Für den Umtausch ist mindestens die Vorlage des alten Führerscheins, eines gültigen Ausweisdokuments sowie eines biometrischen Passbilds (max 1. Jahr alt) erforderlich. Nicht biometrische Passbilder können leider nicht angenommen werden. Eventuell sind bei speziellen Fahrerlaubnisklassen weitere Unterlagen notwendig.
Umtausch auf dem Postweg
Die Beantragung ist allerdings auch ganz unkompliziert per Post möglich. Dafür kann der Antrag unter www.kreis-tuebingen.de/fahrerlaubnisse heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Umtausch.
Bei postalischer Antragstellung müssen Kopien (bitte keine Originale) des alten Führerscheins und des Ausweisdokuments mitgeschickt werden. Der neue Führerschein wird dann per Post übersandt.
Den Antrag samt Unterlagen senden Sie bitte an:
Landratsamt Tübingen
Führerscheinstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Wer seinen neuen Führerschein dann per Post erhalten hat, schickt seinen alten Führerschein an die Führerscheinstelle; er kann dort auch entwertet und wieder zurückgegeben werden, falls man ihn behalten möchte.
Umtausch mit Termin
Wer den Umtausch-Antrag persönlich stellen möchte, kann hierfür online oder unter Tel. 07071 207-4380 einen Termin vereinbaren.
Antrag
Umtauschgebühr
Die Umtauschgebühr beträgt in der Regel 25,30 Euro, beim Direktversand zusätzlich 5 Euro. Bezahlt wird entweder vor Ort im Landratsamt oder per Gebührenbescheid, welcher beim Direktversand per Post zugeschickt wird.
Rechtsgrundlage
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen.