Führerschein, Fahrerlaubnis: Antragsänderung

Nachträgliche Änderung von Anträgen

Verfahrensablauf

Anträge für sämtliche Fahrerlaubnisangelegenheiten sind bei der Behörde schriftlich einzureichen und müssen unterschrieben sein. Bei Minderjährigen wird das Einverständnis der Eltern bzw. die Unterschrift beider Elternteile benötigt. Bereits gestellte Anträge können im Laufe des Verfahrens in einem gewissen Maße noch geändert werden. Jede Antragsänderung ist jedoch – ebenso wie der Antrag selbst – schriftlich einzureichen und muss unterschrieben sein. Im Falle von minderjährigen Antragstellern müssen auch hier die Eltern erneut ihr Einverständnis erklären.

Antragsänderungen können nur durch den Antragsteller vorgenommen werden und nicht zum Beispiel durch die Fahrschule. Eine Antragsänderung ist aufgrund der erneuten Bearbeitung und Prüfung gebührenpflichtig und es ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 bis 6 Wochen zu rechnen. Der Prüfauftrag beim TÜV wird erst geändert, wenn das neue Führerscheindokument vorliegt.

Wenn sich die Voraussetzungen bei einem Antragswechsel nicht verändern, das heißt zum Beispiel die einzureichenden Unterlagen sind dieselben, so kann die Antragsänderung mittels dem untenstehenden Formular beantragt werden. Diese Antragsänderung kann direkt beim Landratsamt auf der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden und muss nicht über das Bürgeramt erfolgen.

Beispiel: Wechsel von Klasse B zu Klasse B 197

Antrag, Formular

Wenn für die gewünschte Klasse, auf welche der bestehende Antrag geändert werden soll, allerdings zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, so ist eine Antragsänderung nicht möglich. In solch einem Fall muss der bestehende Antrag zurückgenommen und ein neuer Antrag gestellt werden. Selbstverständlich können noch gültige Unterlagen für den neuen Antrag übernommen werden, wie beispielsweise ein noch gültiger und ausreichender Sehtest. Der neue Antrag ist über das zuständige Bürgeramt einzureichen.
Beispiel: Wechsel von Klasse A1 zu Klasse B oder ‚BF 17‘.

Gebühren

Änderung des Antrages, Korrektur des Prüfauftrages und Ausstellung eines neuen Führerscheins: 26,10 €,
Expressbestellung eines Führerscheins (nicht BF 17 Prüfbescheinigung) bei der Bundesdruckerei (Druck und Lieferung innerhalb von ca. 2-4 Arbeitstagen) zzgl. 15,50 €
Vorläufige Fahrberechtigung für 3 Monate (nur im Inland gültig) zzgl. 9,00 €.
Änderung einer BF 17 Prüfbescheinigung: 7,70 €

Zahlungsart

Vor Ort ist Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN möglich. Wenn Sie nicht vor Ort bezahlen: Bitte überweisen Sie das Geld, nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Bitte lassen Sie uns kein Bargeld per Post zukommen.

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

Terminreservierung

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle