Internationaler Führerschein

Voraussetzungen

Den Antrag können Sie postalisch einreichen oder bei einem persönlichen Termin vor Ort. Bitte vereinbaren Sie hierzu unbedingt einen Termin bei der Führerscheinstelle.

Ohne einen vereinbarten Termin können wir Ihr Anliegen vor Ort leider nicht bearbeiten.

Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit dem deutschen Führerschein fahren. Für Länder außerhalb der Europäischen Union wird der Internationale Führerschein grundsätzlich empfohlen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für den Antragsteller, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des betreffenden Landes wegen der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen.
Der Internationale Führerschein wird bei der Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes beantragt und für 3 Jahre ausgestellt.
Für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins wird zusätzlich der neue Kartenführerschein benötigt. Wer noch keinen Kartenführerschein besitzt, muss ihn zusammen mit dem Internationalen Führerschein beantragen. Näheres hierzu:

Sollte der Name auf Ihrer aktuellen Führerscheinkarte von Ihrem Namen im Ausweisdokument abweichen, beantragen Sie bitte zuvor einen Ersatzführerschein mit dem neuen Namen. Näheres hierzu:

Der Kartenführerschein wird ggf. zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von circa 6 Wochen zu rechnen. Beachten Sie die Möglichkeit einer Expressbestellung bei der Bundesdruckerei auf den Seiten zum Umtausch und zum Ersatzführerschein.

Antrag, Formular

Den Antrag können Sie auch postalisch einreichen.

Hinweis: Bitte reichen Sie bei postalischer Beantragung keine Originale des nationalen Führerscheins und des Ausweises ein.

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Reisepass oder Personalausweis;
    bei Vertretung zusätzlich: Vollmacht und Pass oder Personalausweis der bevollmächtigten Person
    (Vertretung nur möglich, wenn bereits ein Kartenführerschein vorliegt).
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt, Anforderungen nach der Foto-Mustertafel - plus ein weiteres Lichtbild, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist)
  • EU-Kartenführerschein (siehe oben: Umstellung auf den EU-Führerschein in Scheckkartengröße)
  • Falls der nationale Führerschein nicht vom Landkreis Tübingen ausgestellt wurde, wird zur Ausstellung eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinbehörde benötigt, die per Fax zugeschickt werden kann: Fax-Nr.: 07071 207-4356

Gebühren

  • Ausstellung Internationaler Führerschein 16,30 € (mit und ohne Probezeit)
  • zusätzlich 25,30 € wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist
  • Expressbestellung bei der Bundesdruckerei: zusätzlich 15,50 € (nur für Kartenführerschein)

Zahlungsart

Vor Ort ist Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN möglich.
Wenn Sie nicht vor Ort bezahlen: Bitte überweisen Sie das Geld, nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Bitte lassen Sie uns kein Bargeld per Post zukommen.

Dauer

Die Ausstellung des internationalen Führerscheins erfolgt vor Ort. Wenn Sie noch keinen Kartenführerschein haben, dauert die Bearbeitung entsprechend länger.

Infomaterial, Download

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

Terminreservierung

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle