Ersatzführerschein
Ersatzführerschein bei Verlust, defekter Karte, Namens- und Auflagenänderung
Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Tübingen haben, können Sie aus folgenden Gründen bei uns einen Ersatzführerschein beantragen:
- Verlust Ihres Führerscheines durch Diebstahl oder sonstigen Verlust
- Unlesbarkeit, defekte bzw. beschädigte Karte o.ä.
- Namensänderung
- Auflagenänderung: Z.B., wenn Sie nach einer Augenlaser Operation keine Sehhilfe mehr benötigen, dies durch ein augenärztliches Attest belegen können und die Entfernung der entsprechenden Schlüsselzahl aus Ihrem Führerschein wünschen
Antrag, Formular
Bitte beantragen Sie Ihren Ersatzführerschein postalisch.
Erforderliche Unterlagen
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt, Anforderungen nach der Foto-Mustertafel)
- Foto-Mustertafel
Informationsbroschüre der Bundesdruckerei
- Foto-Mustertafel
- Nachweise
- über die Namensänderung
- über den Wegfall der Sehhilfe, z.B. Sehtest beim Optiker oder Attest des Augenarztes (eine Bescheinigung über die Laserbehandlung an sich reicht nicht aus, wenn daraus nicht explizit hervorgeht, dass das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Sehhilfe möglich ist)
- über die Namensänderung
- Falls die Führerscheinstelle Tübingen Ihren aktuellen Führerschein nicht ausgestellt hat und es sich um keinen EU-Kartenführerschein handelt, benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift mit Ihren Führerscheindaten von der ausstellenden Behörde. Diese Abschrift können Sie bereits zur Antragstellung mitbringen oder die Führerscheinstelle fordert diese Daten von der ausstellenden Behörde an.
Bitte geben Sie bei einem Ersatzführerschein bei Verlust unbedingt Ihre Telefonnummer an, damit wir uns zwecks Terminvereinbarung zur Aushändigung mit Ihnen in Verbindung setzen können.
Gebühren
- Ausstellung eines Ersatzführerscheins aufgrund von Verlust: 54,20 € (23,50 € für den Ersatzführerschein und 30,70 € für die eidesstattliche Versicherung über den Verlust) – Die Gebühr gilt auch bei Verlust eines Führerscheins nach altem Recht (Papierführerschein)
- Ausstellung eines Ersatzführerscheins aufgrund von Namensänderung, Änderung einer Sehhilfeauflage (Streichung der Brille) oder einer defekten Karte: 10,- € nur wenn Sie bislang einen Führerschein neuen Rechts (Plastikkarte) besitzen
- Ausstellung eines Ersatzführerscheins aufgrund von Namensänderung, Änderung einer Sehhilfeauflage (Streichung der Brille), wenn Sie bislang einen alten (Papier-) Führerschein besitzen – gleichzeitiger Umtausch in einen EU-Kartenführerschein: 24,00 €,
- Expressbestellung bei der Bundesdruckerei (Druck und Lieferung innerhalb von ca. 2–4 Arbeitstagen) zzgl. 15,50 €
- Vorläufige Fahrberechtigung für 3 Monate (nur im Inland gültig) zzgl. 7,70 €
Zahlungsart
Vor Ort ist Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN möglich.
Wenn Sie nicht vor Ort bezahlen: Bitte überweisen Sie das Geld, nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Bitte lassen Sie uns kein Bargeld per Post zukommen.
Weitere Informationen
Kontakt
Terminreservierung
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine
Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten zusätzlich
Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Mayer