Forstverwaltung

Untere Forstbehörde: hoheitliche und behördliche Aufgaben, Förderung, organisierte Veranstaltungen im Wald, Ordnungswidrigkeiten, Mitwirkung bei Planungsverfahren

Gesetzbuch mit Beschriftung "Waldgesetz für Baden-Württemberg"

Beschreibung

Die Abteilung Forst im Landratsamt bearbeitet diese hoheitlichen und behördlichen Aufgaben für den Wald im Landkreis Tübingen:

  • Abwicklung forstlicher Fördermaßnahmen in Kommunal- und Privatwald
  • Überwachung der Vorschriften des Landeswaldgesetzes bezüglich der Waldbesitzer (Forstschutz) und Waldbesucher (Forstaufsicht).
  • Amtshilfe bei Naturschutz, Landschaftspflege und Raumordnung
  • Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange

Forstliche Förderung

Die EU und das Land Baden-Württemberg fördern die naturnahe, nachhaltige Waldwirtschaft der kommunalen und privaten Waldbesitzer. Für eine erste Beratung vor Ort stehen unsere Revierleiter gerne zur Verfügung.

Ordnungswidrigkeiten

Im Interesse der Waldbesitzer und aller Waldnutzer müssen die Vorschriften des Landeswaldgesetzes eingehalten werden. Insbesondere darf im Wald nicht unbefugt mit einem KFZ gefahren werden. Ordnungswidrigkeiten werden von der Abteilung Forst konsequent verfolgt.

Organisierte Veranstaltungen

Um den Interessen der Waldbesitzer und der verschiedenen Waldbesuchergruppen gerecht zu werden, müssen größere Veranstaltungen wie beispielsweise Lauf-, Walking-, Radfahr- oder Reitveranstaltungen im Wald genehmigt werden.

Onlinedienst

Infomaterial

Vorkaufsrecht für Waldgrundstücke (§ 25 LWaldG "Negativattest")

Den Gemeinden und dem Land Baden-Württemberg steht ein Vorkaufsrecht für Waldgrundstücke nach § 25 LWaldG-BW zu. Die Mitteilung ist an die zuständige Untere Forstbehörde zu richten. Diese nimmt eine Abstimmung mit der Gemeinde und dem Land vor. Bei keiner Ausübung wird ein sogenanntes Negativattest oder Negativzeugnis ausgestellt und der Kaufvertrag kann abgewickelt werden. Zu beachten ist: Es gilt eine 2-monatige Frist ab Zugang bzw. Kenntnis der Unteren Forstbehörde. D.h. das Vertragsdatum ist für die Ziehung des Vorkaufsrechts nicht ausschlaggebend.

Voraussetzungen
Es liegt ein notarieller Kaufvertrag über ein (Teil-) Waldgrundstück vor. Das Grundstück liegt im Landkreis Tübingen.

Verfahrensablauf
Mitteilung an die Untere Forstbehörde Die Untere Forstbehörde prüft, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Bei keiner Ausübung wird ein Negativzeugnis an den zuständigen Notar oder den Käufer übersendet.

Antragstellung
Formlos mit den erforderlichen Unterlagen

Erforderliche Unterlagen
Kaufvertrag in beglaubigter Abschrift

Kosten
Für die Tätigkeit wird eine Verwaltungsgebühr gem. der Gebührenverordnung des Landratsamtes Tübingen in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Bearbeitungsdauer
Innerhalb von zwei Monaten ab Zugang bei der Unteren Forstbehörde.

Erstaufforstungsgenehmigungen

Informationen und Formulare zum Thema Erstaufforstungsgenehmigungen erhalten Sie bei den Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 40: Landwirtschaft.

Träger öffentlicher Belange

Die Abteilung Forst als untere Forstbehörde ist in der Bauleitplanung als Vertreterin des Waldes beteiligt. Die Belange des Waldes werden im Rahmen solcher Beteiligungs- und Abwägungsprozesse bei geplanten Bauvorhaben, z.B. beim Straßenbau, berücksichtigt.

Forstreviere

Datenschutz

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Forst: Sachgebiete hoheitliche und behördliche Aufgaben, Waldbewirtschaftung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Forst
Gebhard-Müller-Straße 26
72108 Rottenburg am Neckar
Fax: 07071 207-1499

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00,
Mo.–Do. 13:30–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersichten

Sachgebietsleitung

Sachgebiet 1: Herr Hörnig

Sachgebiet 2: Frau Strasdeit

Sachgebiet 3: Herr Renner

Übergeordnete Stelle