Außenbereich: Bodenbewegung, Aufschüttung, Abgrabung
Bodenbewegung, Erdaufschüttung, Bodenaushub, Auffüllung, Abgrabung (Naturschutz)
Beschreibung
Auffüllungen und Abgrabungen sind nur in kleinem Umfang und außerhalb von Schutzgebieten genehmigungsfrei. Selbst dann können förder-, wasser- und bodenschutzrechtliche sowie artenschutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, die im Regelfall weder dem Eigentümer noch dem Pächter bekannt sind.
Überschreitet eine Auffüllung oder Abgrabung im Außenbereich 500 m² Fläche oder 2 m Höhe respektive Tiefe, so ist das Vorhaben genehmigungspflichtig. Das Verfahren führt die untere Naturschutzbehörde durch und beteiligt dabei die Gemeinde sowie die Baurechtsbehörde und die betroffenen Fachbehörden.
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Abteilung Recht und Naturschutz: Sachgebiet Naturschutz
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N. N.