Gemeinschaftseinrichtungen: Kindertageseinrichtungen, Schulen
Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen (§ 33 IfSG), Meldungen, Hygiene in Einrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen, Schulen
Zweck des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Der sechste Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes enthält besondere Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen.
Die notwendige Mitwirkung, Zusammenarbeit sowie Eigenverantwortung der TrägerInnen und LeiterInnen von Gemeinschaftseinrichtungen, sowie des Einzelnen spielt bei der Prävention übertragbarer Krankheiten dabei eine große Rolle.
Eltern, Sorgeberechtigte
Meldungen
Meldepflichtige Erkrankungen
Onlinedienst
Neu: Für Gemeinschaftseinrichtungen sollen die Meldungen online über service-bw erfolgen:
Formulare
Hinweis: Meldeformular Infektionskrankheiten in der Gemeinschaftseinrichtung inkl. Magen-Darm-Erkrankungen sowie Kopfläuse
Diese können Sie uns entweder per E-Mail oder Fax zusenden.
E-Mail: infektionsschutz@kreis-tuebingen.de
Fax: 07071 207-3331
In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter
Tel.: 07071 207-3330
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtung
Infomaterial zu Infektionskrankheiten und Hygiene
Relevante Infektionskrankheiten
- Erregersteckbriefe (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA)
Infomaterial für Einrichtungen sowie Eltern zum Download.
Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch
Hygiene in Einrichtungen
Weitere Informationen
- Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen (Kinder- und Jugendgesundheit)
mit Infos bei Kopflausbefall
Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung