Bäder, Badegewässer
Hallenbäder, Freibäder und Badeseen: Gesundheitsschutz
Beschreibung
Alle bekannten öffentlichen Hallenbäder sowie Freibäder und während der Freiluftsaison auch zwei Badeseen, werden im Landkreis Tübingen regelmäßig hinsichtlich Hygiene, Wasserqualität, technischer Ausstattung und Umgebung überprüft und beurteilt.
Bäder
Entsprechend Infektionsschutzgesetz muss Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Wasser, das in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird muss den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 37) entsprechen.
Die allgemein anerkannten technischen Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sind neben dem Infektionsschutzgesetz die Grundlage der amtlichen Überwachung. Die a.a.R.d.T. sind insbesondere in den technischen Normen der DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ sowie der DIN 19645 „Aufbereitung von Spülabwässern aus Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ beschrieben.
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Rechtsgrundlagen
- § 37 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Wasser zum Schwimmen oder Baden in Becken oder Teichen, Überwachung - DIN 19643: 2023-06 Teile 1-5 – Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
- DIN 19645: 2016-07 – Aufbereitung von Spülabwässern aus Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
Weitere Informationen zu Bädern
Badegewässer
Im Kreis Tübingen gibt es zwei Badeseen entsprechend der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 und der Verordnung des Sozialministeriums und des Umweltministeriums über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung – BadegVO) vom 16. Januar 2008.
Die Überwachung durch die untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) erfolgt während der Badesaison von 01. Juni bis 15. September jeden Jahres in der Regel durch Besichtigungen, Probenahmen und Veranlassen der Analysen der Proben auf die beiden Parameter Escherichia coli und iEnterokokken.
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- Untersuchungsergebnisse
Infoportal Badegewässerkarte Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
- Badegewässerkarte, Wasserqualität
Infoportal Baden-Württemberg
- Wasserqualität in Badegewässern
Umweltbundesamt - Blaualgen und Cyanobacterien, Zerkarien
Infoportal, Umweltbundesamt, Baden in der Natur
Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung