Bäder, Badegewässer

Hallenbäder, Freibäder und Badeseen: Gesundheitsschutz

Beschreibung

Alle bekannten öffentlichen Hallenbäder sowie Freibäder und während der Freiluftsaison auch zwei Badeseen, werden im Landkreis Tübingen regelmäßig hinsichtlich Hygiene, Wasserqualität, technischer Ausstattung und Umgebung überprüft und beurteilt.

Bäder

Entsprechend Infektionsschutzgesetz muss Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.

Wasser, das in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird muss den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 37) entsprechen.  
Die allgemein anerkannten technischen Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) sind neben dem Infektionsschutzgesetz die Grundlage der amtlichen Überwachung. Die a.a.R.d.T. sind insbesondere in den technischen Normen der DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ sowie der DIN 19645 „Aufbereitung von Spülabwässern aus Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“  beschrieben.

Infomaterial, Download

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen zu Bädern

Badegewässer

Im Kreis Tübingen gibt es zwei Badeseen entsprechend der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 und der Verordnung des Sozialministeriums und des Umweltministeriums über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung – BadegVO) vom 16. Januar 2008.

Die Überwachung durch die untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) erfolgt während der Badesaison von 01. Juni bis 15. September jeden Jahres in der Regel durch Besichtigungen, Probenahmen und Veranlassen der Analysen der Proben auf die beiden Parameter Escherichia coli und iEnterokokken.

See umgeben von Wiese, Büschen und Bäumen
Badesee Hirschau
Teil eines Seeufers mit Wiese und Büschen, Blick zum Wasser
Badesee Kirchentellinsfurt

Infomaterial, Download

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Infektionsschutz und Gesundheitsschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3331

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Übergeordnete Stelle