Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag, niedrigschwellige Unterstützungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf (SGB XI): Anerkennung und Förderung

Beschreibung

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (§45a SGB XI).

Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegepersonen entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag möglichst selbständig zu bewältigen.

Der Landkreis Tübingen hat bei der Anerkennung von Unterstützungsangeboten eine wichtige Rolle.

Um interessierte Gruppen aus dem Landkreis bei der Anerkennung zu unterstützen, haben wir im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Verfahrensablauf

Anerkennung

Angebote zur Unterstützung im Alltag können durch die Anerkennungsstellen in den Stadt- und Landkreisen, in denen das Angebot erbracht wird anerkannt werden. Durch die Anerkennung eines Unterstützungsangebots kann der Entlastungsbetrag, der nach § 45b SGB XI allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zur Verfügung steht, für das Angebot eingesetzt werden.

Für die Anerkennung im Landkreis Tübingen ist die Koordinationsstelle für Seniorenarbeit und bürgerschaftliches Engagement zuständig.

Schritt für Schritt zur Anerkennung und Förderung

  • Um eine Anerkennung für ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.
  • Zunächst können Sie sich in unserem Merkblatt über die inhaltlichen Vorgaben zu den Unterstützungsangeboten sowie über wichtige Hinweise zum Antragsverfahren informieren.
  • Das digitale Antragsverfahren wurde in einem separaten Merkblatt für Sie zusammengestellt.
  • Die notwendigen Unterlagen für die Beantragung einer Anerkennung finden Sie im weiteren Verlauf.
  • Im Anschluss finden Sie Informationen zur Förderung.

Informationen zur Anerkennung

Informationen zum digitalen Antragsverfahren

Unterlagen zur Anerkennung

Förderung

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dies betrifft nur die Unterstützungsangebote nach § 45 c Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 SGB XI.

Initiativen ehrenamtlich Engagierter und bürgerschaftlich Tätiger nach § 45 c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB XI sowie Initiativen und Maßnahmen der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI, § 8 UstA-VO werden ohne Anerkennung gefördert.

Informationen zur Förderung

Informationen zum digitalen Antragsverfahren

Unterlagen zur Förderung

Die aktuellen Antragsunterlagen können Sie unter folgendem Link herunterladen:

Bei Fragen zur Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Landkreis Tübingen steht Ihnen der Aufgabenbereich Seniorenarbeit gerne zur Verfügung.

Rechtsgrundlage

  • Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO)
    Verordnung der Landesregierung über die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Absatz 3 SGB XI, zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte nach § 45c Absatz 7 SGB XI sowie über die Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI.

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Pflege, Seniorenarbeit, bürgerschaftliches Engagement
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Kontaktübersicht

Übergeordnete Stelle