Belehrung: Umgang mit Lebensmitteln

Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln

Beschreibung

Über Lebensmittel können Personen ansteckende Krankheiten auf andere Menschen übertragen.

Wenn Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll durch den Erwerb von Wissen zur Hygiene und korrektes Verhalten das Risiko dieses Übertragungsweges minimiert werden.

Die erforderlichen hygienerelevanten Informationen erhalten Sie im Rahmen einer Onlinebelehrung deren erfolgreiche Teilnahme bescheinigt wird. Die Bescheinigung weist nach, dass Sie belehrt wurden und Maßnahmen zur Verminderung dieser Risiken kennen (Pflichten, Tätigkeitsverbote,…). Die Bescheinigung muss auf Nachfrage vorgelegt werden.

Die Bescheinigung ist z.B. auch vorzulegen, wenn Sie

  • regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder
  • sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen tätig sind.

Onlinebelehrung

Die Onlinebelehrung nimmt circa 30 Minuten in Anspruch. Hierfür wird ab dem 01.08.2024 eine Gebühr von 28,00 € fällig. Zur Erfolgskontrolle werden während der Präsentation Fragen eingeblendet, die korrekt beantwortet werden müssen, um die Belehrung abzuschließen. Danach können Sie Ihre Bescheinigung herunterladen und ausdrucken.

Belehrung in Präsenz

Wer keine Möglichkeit hat die Belehrung online durchzuführen, kann einen Termin für eine Belehrung vor Ort im Landratsamt vereinbaren. Hierfür wird eine Gebühr von 33,00 € fällig.
Längere Wartezeiten sind dabei möglich. 

Duplikaterstellung

Für eine Duplikaterstellung stellen wir ab dem 01.08.2024 eine Gebühr von 20,00 € in Rechnung.

Infomaterial, Download

"Vereinfachte Belehrung"

Wenn Sie nur gelegentlich bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen ehrenamtlich unterstützen reicht es aus, wenn Sie die Vorgaben und Hinweise im „Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen“ beachten. Eine Onlinebelehrung ist nicht erforderlich.

Infomaterial, Download

Nachweis frühere Belehrung

Für Abschriften früherer Belehrungen (nicht älter als 10 Jahre), wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Stelle beim Landratsamt.

Nach Onlinebelehrungen können Sie über Ihr Service-BW-Konto die elektronisch hinterlegte Bescheinigung jederzeit erneut ausdrucken.

Onlinedienst

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Infektionsschutz und Gesundheitsschutz
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3399

Sprechzeiten

Mo. 9:00–12:00 Uhr
Mi. 8:00–12:00 Uhr

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