EU-Führerscheinkarte: Verlängerung
Gültigkeit, Fristen
Der EU-Kartenführerschein mit Ausstelldatum ab 19.01.2013 ist 15 Jahre gültig. Zum Ablauf der Gültigkeit muss der Kartenführerschein in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Für EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, besteht eine Umtauschpflicht. Die Fristen sind gestaffelt nach Ausstellungsjahr.
EU-Kartenführerschein, ausgestellt nach dem 19.01.2013
Der EU-Kartenführerschein mit Ausstelldatum nach dem 19.01.2013 ist auf 15 Jahre befristet. Nach 15 Jahren verliert die Führerscheinkarte ihre Gültigkeit. Ihre Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen, so dass Sie nur eine neue Karte benötigen (keine erneute Fahrprüfung o.ä.).
EU-Kartenführerschein, ausgestellt vor dem 19.01.2013
Für EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, besteht eine Umtauschpflicht.Das späteste Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss, richtet sich nach dem Ausstellungsjahr der Führerscheinkarte. Die Umtauschfristen sind:
Ausstellung 1999–2001: Umtauschfrist 19. Januar 2026
Ausstellung 2002–2004: Umtauschfrist 19. Januar 2027
Ausstellung 2005–2007: Umtauschfrist 19. Januar 2028
Ausstellung 2008: Umtauschfrist 19. Januar 2029
Ausstellung 2009: Umtauschfrist 19. Januar 2030
Ausstellung 2010: Umtauschfrist 19. Januar 2031
Ausstellung 2011: Umtauschfrist 19. Januar 2032
Ausstellung 2012–18. Januar 2023: Umtauschfrist 19. Januar 2033
Antrag, Formular
Erforderliche Unterlagen
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- derzeitiger Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt, Anforderungen nach der Foto-Mustertafel)
- Foto-Mustertafel
Informationsbroschüre der Bundesdruckerei
- Foto-Mustertafel
- Falls der Führerschein nicht vom Landkreis Tübingen ausgestellt wurde, wird zur Ausstellung eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinbehörde benötigt. In der Regel kann diese durch uns elektronisch angefordert werden. Diese kann aber auch
- per Fax, E-Mail oder Post direkt durch die Behörde zugeschickt werden:
Fax: 07071 207-4356
Mail: fuehrerschein@kreis-tuebingen.de - durch Sie im Vorfeld eingeholt und bei Antragstellung eingereicht werden (ggf. kostenpflichtig bei der ausstellenden Behörde)
- per Fax, E-Mail oder Post direkt durch die Behörde zugeschickt werden:
Infomaterial, Download
Gebühren
- Verlängerung der Führerscheinkarte 25,30 €
- Expressbestellung bei der Bundesdruckerei: 15,50 €
Weitere Informationen
Kontakt
Terminreservierung
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine
Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten zusätzlich
Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Mayer