Tätigkeit mit asbesthaltigen Materialien anzeigen
Der Umgang mit Asbest ist laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nur noch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig.
Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie wollen Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen.
Verfahrensablauf
Für die Anzeige können die Vordrucke der TRGS 519 verwendet werden. Alternativ wird an dieser Stelle in Kürze ein Onlineantrag zur Verfügung stehen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Gefährdungsbeurteilung
- Betriebsanweisung
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Kosten
Bei Fragen zu den Kosten erkundigen Sie sich bei der Abteilung Umwelt und Gewerbe.
Hinweise
keine
Freigabevermerk
20.06.2023 Landratsamt Tübingen