Tätigkeit mit asbesthaltigen Materialien anzeigen

Der Umgang mit Asbest ist laut Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nur noch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig.

Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie wollen Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen.

Verfahrensablauf

Für die Anzeige können die Vordrucke der TRGS 519 verwendet werden. Alternativ wird an dieser Stelle in Kürze ein Onlineantrag zur Verfügung stehen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisung

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Kosten

Bei Fragen zu den Kosten erkundigen Sie sich bei der Abteilung Umwelt und Gewerbe.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

20.06.2023 Landratsamt Tübingen

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