Vergaberecht
Informationen zum Vergaberecht
Vergabe öffentlicher Aufträge
Vergabe von Aufträgen mit einer geschätzten Auftragssumme oberhalb der Schwellenwerte
Die bundesgesetzliche Grundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere der 4. Teil, der die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt. Durch das GWB werden auch die europarechtlichen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Diese sind
- Die EU-Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe (die sog. klassische Vergaberichtlinie),
- die EU-Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektorenrichtlinie) und
- die EU-Richtlinie 2014/23/EU über die Vergabe von Konzessionen.
Regelungen zu den Vergabeverfahren finden Sie für
- Liefer- und Dienstleistungen → Vergabeverordnung (VgV)
- Bauleistungen → Vergabe- und Vertragsordnung (VOB/A-EU)
- Vergaben von öffentlichen Aufträgen der Verkehrs- und Versorgungsbetriebe sowie der Postdienstleister → Sektorenverordnung (SektVO) und die
- Beschaffung von Rüstungsgütern ist in der Verordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) geregelt.
Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte
Regelungen zu den Vergabeverfahren finden Sie für
- Bauleistungen →VOB/A
- Liefer- und Dienstleistungen → Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Vergabeverfahren
- Öffentliche Ausschreibung bzw. offenes Verfahren.
In der Regel erfolgt die Auftragsvergabe auf diese Weise. Dabei werden eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen mittels einer Auftragsbekanntmachung zur Angebotsabgabe aufgefordert. - Beschränkte Ausschreibung bzw. nichtoffenes Verfahren.
Hier fordert der Auftraggeber eine beschränkte Auswahl von Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes auf. - Vorschalten eines sog. Teilnahmewettbewerb bei der beschränkten Ausschreibung bzw. des nichtoffenen Verfahrens.
In diesem Fall wird ein geeigneter Bieterkreis für die Teilnahme ausgewählt. - Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe.
Kleinere Aufträge können im vereinfachten Verfahren vergeben werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Kreisschulen und Liegenschaften
Zentrale Vergabestelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts.
Tel.: 07071 207-1211