Schutzgebiete im Wald

Beschreibung

Hinweisschild, dreieckig auf der Spitze stehend mit grünem Rand, Beschriftung "Waldschutzgebiet", grafische Darstellung eines Spechts

Schutzgebiete im Wald erfüllen ihre Funktion als Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten oder zum Erhalt seltener Biotope. In diesen Schutzgebieten ist vor allem die Bewirtschaftung des Waldes aber auch die Erholungsfunktion, das heißt, die Betretensrechte eingeschränkt.

Dabei wird grundsätzlich nach Schutzkategorien unterschieden, welche nach Naturschutzrecht in den Naturschutzgesetzen definiert und solchen, die nach Forstrecht im Bundes- und Landeswaldgesetz ausgewiesen sind.

Zu den Schutzgebieten nach Naturschutzrecht gehören zum Beispiel Naturschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitate (sog. FFH-Gebiete nach EU-Recht) sowie Vogelschutzgebiete, Naturdenkmale, Naturparke, Landschaftsschutzgebiete und besonders geschützte Biotope nach § 30 Landesnaturschutzgesetz. Entsprechend dem jeweiligen Schutzzweck und der Schutzgebietsverordnung können die Bewirtschaftung des Waldes und auch das Betretungsrecht zur Erholung eingeschränkt sein.

Bei den Schutzgebieten nach Forstrecht handelt es sich um Biotopschutzwald nach § 30a Landeswaldgesetz sowie Bann- und Schonwälder. Der Schutz im Biotopschutzwald besteht bereits durch die Eigenschaften des Biotops. Die Bann- und Schonwälder hingegen müssen gesondert ausgewiesen werden, um einen Schutzstatus zu erreichen.

Bannwälder

Bannwälder sind vollständig sich selbst überlassene Wälder in denen der Mensch nicht mehr eingreift. Die Wälder dürfen nur auf Wegen betreten werden und eine Bewirtschaftung und die Entnahme von Holz sind verboten. Ausnahmsweise können Eingriffe stattfinden, wenn vom Bannwald Gefahren – beispielsweise durch Borkenkäfer – für angrenzende bewirtschaftete Bestände ausgehen.

Ziel im Bannwald ist es auf lange Sicht urwaldähnliche Zustände wiederherzustellen. Durch ihren hohen Anteil an Totholz bieten sie Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten, die auf alte, abgestorbene oder absterbende Bäume angewiesen sind. Gleichzeitig dienen Bannwälder auch der Forschung als "Freilandlaboratorien" zur Beobachtung der natürlichen Entwicklung von naturnahen Waldlebensgemeinschaften und der Auswirkungen von Klimawandel und Immissionen auf den Wald.

Schonwälder

Schonwälder werden weiterhin bewirtschaftet, jedoch nur extensiv. Die Bewirtschaftung erfolgt allerdings am jeweiligen Schutzzweck orientiert. Ziele in Schonwäldern sind zum Beispiel die Erhaltung seltener historischer Waldbewirtschaftungsformen, der Erhalt seltener naturnaher Waldgesellschaften oder der Erhalt des Lebensraumes bestimmter Tier- und Pflanzenarten. So kann es zum Beispiel zum Erhalt eines Hainbuchen-Eichenwaldes nötig sein Buchen, die in die Krone der Eiche einwachsen, zu entnehmen.

Schutzgebiete im Wald des Landkreises Tübingen

In den Wäldern des Landkreises Tübingen sind sechs FFH-Gebiete und drei Vogelschutzgebiete zu finden. FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind. In den Wäldern des Landkreises Tübingen kommen u. a. folgende davon vor:

Flora

  • Grünes Besenmoos (Dicranum viride)
  • Frauenschuh (Cypripedium calceolus)

Fauna

Bild eines Alpenbock-Käfer: länglich mit grauen, schwarz gefleckten Flügeln, mit im Verhältnis zum Körper sehr langen gestreiften Fühlern und gestreiften Beinen, auf einem Stein
  • Hirschkäfer (Lucanus cervus)
  • Alpenbock (Rosalia alpina)
  • Gelbbauchunke (Bombina variegata)
  • Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)
  • Schwarz-, Grau- und Mittelspecht (Dryocopus martius, picus canus und Dendrocopos medius)
  • Bechstein- und Mopsfledermaus (Myotis bechsteini und Barbastella barbastellus)
  • Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria)

Habitate

  • Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)
  • Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)

Außerdem wurden im Landkreis Tübingen bisher 12 Schonwälder und 5 Bannwälder („Eisenbachhain“, „Silbersandgrube“, “Steinriegelhang“ im Schönbuch sowie „Göggenwäldleshalde“ und „Spitzberg“ im Rammert) ausgewiesen. Die Schonwälder umfassen zusammen eine Fläche von 352 Hektar, die Bannwälder eine Fläche von 127 Hektar.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Forst: Sachgebiete hoheitliche und behördliche Aufgaben, Waldbewirtschaftung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Forst
Gebhard-Müller-Str. 26
72108 Rottenburg am Neckar
Fax: 07071 207-1499

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00,
Mo.–Do. 13:30–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersichten

Sachgebietsleitung

Sachgebiet 1: Herr Hörnig

Sachgebiet 2: Frau Strasdeit

Sachgebiet 3: Herr Renner

Übergeordnete Stelle