Erdwärmesonden

Beschreibung

Die Nutzung der oberflächennahe Geothermie mit Hilfe von Erdwärmesonden ist eine mittlerweile weit verbreitete Technik zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Zur Errichtung von Erdwärmesonden müssen grundwasserführende Gesteinsschichten durchbohrt werden. Daher ist für die Errichtung und den Betrieb von Erdwärmesonden ein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Die Antragsunterlagen werden üblicherweise von erfahrenen Bohrfirmen oder Planungsbüros erstellt und eingereicht.

Zweifel an der Sicherheit der oberflächennahen Geothermie sind in den letzten Jahren durch mehrere Schadensfälle in Baden-Württemberg aufgekommen. So wurden bei fehlerhaft hinterfüllten Bohrungen durch vertikale Wasserströme im Bohrloch Reaktionen im sulfathaltigen Untergrund (Anhydrit, Gips) ausgelöst, die an der Erdoberfläche durch Hebungen oder Senkungen zu massiven Schäden an Gebäuden, Straßen und Leitungsnetz führten.

Diese Ereignisse in Verbindung mit den im Landkreis Tübingen vorherrschenden sensiblen geologischen Untergrundverhältnissen haben dazu geführt, dass Erdwärmesonden im Landkreis weiträumig nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zulässig sind. Verboten sind Erdwärmesonden insbesondere in Wasserschutzgebieten und in Bereichen, in den sulfathaltiges Gestein oberflächennah ansteht. Lediglich in rund 25% des Landkreises sind Erdwärmesonden im Regelfall zumindest bis in eine Tiefe von rund 75 m ohne besondere Einschränkungen zulässig.

Die Planungskarte zur Zulässigkeit von Erdwärmesonden im Landkreis Tübingen zeigt in Form einer Ampelkarte die Bereiche an, in denen Erdwärmesonden generell zulässig (grün), mit Einschränkungen und unter Berücksichtigung besonderer Auflagen zulässig (gelb) sowie nicht zulässig (rot) sind.

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Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
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