Versammlungsrecht

Beschreibung

Wer eine Demonstration oder eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchte, muss diese Versammlung spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.

Zuständige Stelle

Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen

Soll die Versammlungen in der Stadt Tübingen stattfinden, dann ist für die Anmeldung die Stadtverwaltung Tübingen zuständig:

Findet die Versammlung in der Stadt Rottenburg statt, dann ist die Stadtverwaltung Rottenburg zuständig:

Ist eine Versammlungen in der Stadt Mössingen oder den Gemeinden Bodelshausen und Ofterdingen geplant, dann ist die Stadtverwaltung Mössingen für die Anmeldung zuständig:

Landratsamt Tübingen

Das Landratsamt Tübingen ist für Versammlungen in den Gemeinden Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach zuständig.
Den Onlinedienst oder das Formular zur Anmeldung einer Versammlung nach § 14 VersammlG beim Landratsamt Tübingen finden Sie hier:

Anmeldung

Onlinedienst

Formular

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3199

Allgemeine Sprechzeiten

Termine nach Vereinbarung

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