Arbeitsplatzwechsel bei einer Arbeitgeberbindung
Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen, können Ausländerinnen und Ausländer eine Arbeitgeberbindung erhalten. Sie können somit nicht ohne weiteres den Arbeitgeber wechseln, sondern müssen zuvor bei der Ausländerbehörde anfragen und eine entsprechende Änderung auf dem Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel vornehmen lassen. Hierzu erfolgt eine Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit seitens der Ausländerbehörde. Für die Anfrage ist die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis erforderlich. Reichen Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bei der Ausländerbehörde ein.
Bei einer rechtmäßigen versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet von 2 Jahren bedarf es keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Dies muss jedoch auf dem Aufenthaltstitel entsprechend vermerkt werden.
Formular
Weitere Informationen
Kontakt
Kontaktübersicht
Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrer Ansprechperson erforderlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens: