Abholung des Aufenthaltstitels

Beschreibung

Die Lieferung des elektronischen Aufenthaltstitels dauert in der Regel ca. 4 Wochen. Sobald der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) vorliegt, erhalten Sie per E-Mail, Telefon oder Post von uns einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels. Ohne Termin kann der Aufenthaltstitel nicht abgeholt werden.Der Aufenthaltstitel muss persönlich abgeholt werden. Bei Kindern unter 18 Jahren, kann ein Elternteil den Aufenthaltstitel abholen. Sollten Sie zum Termin verhindert sein, kann eine bevollmächtige Person den Aufenthaltstitel abholen. Hierzu muss die bevollmächtige Person eine Vollmacht mitbringen.

Formular

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Ausländerbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
oder Tel. 07071 207-3153
Fax: 07071 207-3199

Kontaktübersicht

Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrer Ansprechperson erforderlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Übergeordnete Stelle