Kommunalaufsicht

Rechtsaufsicht für Gemeinden und Verbände, Vergabenachprüfstelle

Beschreibung

Die Kommunalaufsicht nimmt Aufgaben wahr, die dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde zugewiesen sind. Die Rechtsaufsicht hat die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung – überwiegend in gemeinderechtlicher und gemeindewirtschaftsrechtlicher Hinsicht – der Gemeinden und sonstigen kommunalen Körperschaften sicherzustellen und sie zu beraten. Im Rahmen dieser Kontrollfunktion werden Satzungen, Beschlüsse, Verträge u. ä. auf ihre Gesetzmäßigkeit überprüft und soweit erforderlich Genehmigungen erteilt.

Die Kommunalaufsicht nimmt die Rechtsaufsicht über 12 Gemeinden (ausgenommen die Großen Kreisstädte Mössingen, Rottenburg am Neckar und Tübingen, die der Aufsicht des Regierungspräsidiums Tübingen unterstellt sind), einen Gemeindeverwaltungsverband und 7 Zweckverbände wahr. Weiter obliegt der Kommunalaufsicht die Aufgabe der Widerspruchsbehörde, soweit gegen Verwaltungsakte (z.B. Erschließungsbeitragsbescheide) der unserer Rechtsaufsicht unterstehenden Gemeinden Widerspruch erhoben wird.

Die überörtliche Prüfung wird bei 2 Gemeinden durchgeführt. Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern werden von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg geprüft. Die Prüfung erstreckt sich auf die gesamte Haushaltswirtschaft einschließlich der Vermögensverwaltung und der Bauausgaben.

Bei der Kommunalaufsicht ist auch die Vergabenachprüfstelle angesiedelt.

Kontakt

Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht: Sachgebiet Recht und Wahlen

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht
Kommunalaufsicht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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