Kreistag
Kreistag des Landkreises Tübingen
Aufgaben und Zusammensetzung
Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises. Der Kreistag fasst Beschlüsse zu grundlegenden Angelegenheiten auf Landkreis-Ebene.
Die Einwohner des Landkreises wählen den Kreistag alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen, zuletzt am 9. Juni 2024.
Dem Kreistag Tübingen gehören 67 stimmberechtigte Mitglieder für die Wahlperiode 2024 bis 2029 an. Der Landrat hat den Vorsitz, ohne eigenes Stimmrecht. Die Sitzungen des Kreistags sind in der Regel öffentlich.
Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Kreistags hat am 24. Juli 2024 stattgefunden.
Sitzungen, Gremien, Mitglieder
Mehr zum Kreistag
Rechtliches, Satzungen
Weitere Informationen
Kontakt
Kreistagsgeschäftsstelle im Landratsamt
oder Tel.: 07071 207-5210
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mitgliederbereich
Passwortgeschützter Bereich für Gremienmitglieder