Kreistag

Kreistag des Landkreises Tübingen

Aufgaben und Zusammensetzung

Runder Innenraum: in einem Kreis angeordnete durchgehende Tische mit Stühlen, darauf Namensschilder und Schreibunterlagen, Teil einer Projektionsleinwand

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises. Der Kreistag fasst Beschlüsse zu grundlegenden Angelegenheiten auf Landkreis-Ebene.

Die Einwohner des Landkreises wählen den Kreistag alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen, zuletzt am 9. Juni 2024.

Dem Kreistag Tübingen gehören 67 stimmberechtigte Mitglieder für die Wahlperiode 2024 bis 2029 an. Der Landrat hat den Vorsitz, ohne eigenes Stimmrecht. Die Sitzungen des Kreistags sind in der Regel öffentlich.

Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Kreistags hat am 24. Juli 2024 stattgefunden.

Kontakt

Kreistagsgeschäftsstelle im Landratsamt

Landratsamt Tübingen
Kreistagsgeschäftsstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-5299

oder Tel.: 07071 207-5210

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Mitgliederbereich

Passwortgeschützter Bereich für Gremienmitglieder

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