Registrierantrag Landtiere

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Alpakas), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies dem Veterinäramt vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Hobbyhalter und sieht keine Bestandsuntergrenzen vor. Um der Anzeigepflicht nachzukommen, ist ein Tierhalterantrag mit den entsprechenden Daten auszufüllen und dem Veterinäramt zuzusenden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Aufgrund der unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Tierarten variieren die Voraussetzungen sehr stark. Bitte erfragen Sie daher vorab beim Veterinäramt Tübingen unter veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Tierhalterantrags prüft die untere Veterinärbehörde diesen auf Vollständigkeit. Ist eine Vollständigkeit gegeben, erhalten Sie die Registriernummer und die HIT-Zugangsdaten per Post.

Fristen

Die Registrierung der Tierhaltung hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefüllter Tierhalterantrag.

Kosten

Für die Registrierung Ihrer Tierhaltung fallen keine Kosten an.

Hinweise

Die vergebene Registriernummer ist an den Ort der Tierhaltung auf Gemeindeebene gebunden. Sofern die Tierhaltung in eine neue Gemeinde verlegt wird ist eine neue Betriebsnummer zu beantragen. Verfügt die Tierhaltung über mehrere Standorte in mehreren Gemeinden, so ist für jeden Standort eine eigene Betriebsnummer erforderlich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2016/429

Viehverkehrsverordnung

Freigabevermerk

07.10.2024, Landkreis Tübingen

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