Blauzungenkrankheit
Aktuelle Information: Stand 08.08.2024
Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg
Im Rems-Murr-Kreis wurde am 08.08.2024 die Blauzungenkrankheit (Serotyp 3) bei einem Schafbestand festgestellt. Es handelt sich hierbei um eine anzeigepflichtige Tierseuche, welche neben Schafen auch Ziegen, Rinder, Cameliden und Wildwiederkäuer befällt. Für den Menschen ist das Blauzungenvirus ungefährlich.
Alle weiteren Informationen betreffend Impfungen, Verbringungsregeln und behördlicher Maßnahmen finden Sie in der Pressemitteilung des MLR:
Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an Ihr zuständiges Veterinäramt.
- Blauzungenkrankheit: Eilverordnung des Bundes gestattet die Anwendung von drei Impfstoffen gegen Serotyp 3, Land und Tierseuchenkasse gewähren Zuschüsse zu den Impfstoffkosten (PDF/184 KB)
Information des Landes Baden-Württemberg vom 10.06.2024
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Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung: Sachgebiet Veterinärwesen (Tierschutz und Tiergesundheit)
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Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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72072 Tübingen
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