Infektionsschutz, Meldungen
Meldungen nach Infektionsschutzgesetz, übertragbare Krankheiten
Beschreibung
Verhütung übertragbarer Krankheiten beim Menschen, frühzeitige Erkennung von Infektionen und Verhinderung ihrer Weiterverbreitung.
Infomaterial, übertragbare Krankheiten
- Merkblätter zu verschiedenen Infektionskrankheiten
Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) - Infomaterial zu Kopflausbefall
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
Meldungen
Onlinedienst
Neu: Für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie für medizinische und pflegerische Einrichtungen sollen die Meldungen online über service-bw erfolgen:
Formulare
Ebenso stehen den meldepflichtigen Personen und Institutionen für die Meldung Formulare zur Verfügung. Die Formulare sind ausfüllbar bereitgestellt:
- Arztmeldeformular Landkreis Tübingen: Meldepflichtige Krankheit (PDF/157 KB)
- Labormeldeformular: Nachweis von Krankheitserregern
- Meldebogen für Kitas und Schulen: Infektionskrankheiten in der Gemeinschaftseinrichtung (PDF/988 KB)
- Zusatzinformation: Ringelröteln (PDF/370 KB)
- Meldebogen für sonstige Einrichtungen: Infektionskrankheiten in der Gemeinschaftseinrichtung (PDF/119 KB)
- Meldebogen: Magen-Darm-Erkrankungen (PDF/126 KB)
- Meldebogen: Kopflausbefall in der Gemeinschaftseinrichtung (PDF/104 KB)
Meldungen gemäß §§ 6, 8 und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Für die Meldung an das Gesundheitsamt können die dort benannten meldepflichtigen Personen und Institutionen (u.a. Ärzte, Praxen, Krankenhäuser) sich unter dieser Faxnummer an die zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Gesundheit wenden:
Per Fax: 07071 207-3331
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Gesundheit: Sachgebiet Allgemeiner Gesundheitsschutz, Infektionsschutz
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Aufgabenbereiche
Sachgebietsleitung
Herr Dr. Piehl