Anzeige der Inbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens

Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die

  • sich im öffentlichen Raum befinden,
  • sich außerhalb von Gebäuden befinden,
  • frei zugänglich sind,
  • an eine a-, b- oder e-Anlage nach TrinkwV angeschlossen sind,
  • ganzjährig oder saisonal betrieben werden,
  • aus denen Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird und
  • die von einem wechselnden, nicht abgrenzbaren Personenkreis zur Entnahme von Trinkwasser genutzt werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie müssen Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens sein.

Verfahrensablauf

Die elektronische Meldung erfolgt durch den Betreiber des öffentlichen Trinkwasserbrunnens.

Fristen

Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Hinweise

Die Überwachung der Trinkwasserbrunnen, inklusive der Überwachung der Erfüllung der Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Freigabevermerk

29.02.2024, Landkreis Tübingen

Weitere Informationen