Anzeige der Inbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens
Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die
- sich im öffentlichen Raum befinden,
- sich außerhalb von Gebäuden befinden,
- frei zugänglich sind,
- an eine a-, b- oder e-Anlage nach TrinkwV angeschlossen sind,
- ganzjährig oder saisonal betrieben werden,
- aus denen Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird und
- die von einem wechselnden, nicht abgrenzbaren Personenkreis zur Entnahme von Trinkwasser genutzt werden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie müssen Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens sein.
Verfahrensablauf
Die elektronische Meldung erfolgt durch den Betreiber des öffentlichen Trinkwasserbrunnens.
Fristen
Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Die Überwachung der Trinkwasserbrunnen, inklusive der Überwachung der Erfüllung der Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Freigabevermerk
29.02.2024, Landkreis Tübingen