Parkausweis (orange)
Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis aG light")
Zuständige Stelle
Das Landratsamt Tübingen ist für folgende Gemeinden zuständig Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Einwohner der Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen und der Gemeinde Ammerbuch den Parkausweis beim zuständigen Rathaus beantragen müssen:
Antrag
Formular
Onlineantrag
Der Antrag auf Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen "orangefarbener Parkausweis aG light" kann auch online über service-bw gestellt werden:
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen (orangefarbener Parkausweis)
Onlineantrag und Beschreibung