Ukraine
Ukraine: Information – Україна: Інформація
Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Infos auch bei privater Aufnahme.
Fragen und Antworten (FAQ), Infomaterial und Formulare.
Ukraine: Information – Україна: Інформація
Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Infos auch bei privater Aufnahme.
Fragen und Antworten (FAQ), Infomaterial und Formulare.
Bitte melden Sie sich zuerst beim Rathaus (Einwohnermeldeamt) der Stadt oder Gemeinde, in der Sie untergebracht sind. Dies gilt vor allem, wenn Sie über Verwandte oder private Kontakte bereits eine Unterkunft haben. Von dort erfolgt eine Weitermeldung an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. (Die Städte Tübingen und Rottenburg haben eigene Ausländerbehörden. Für die Stadt Mössingen und die Kreisgemeinden ist die Ausländerbehörde des Landratsamts Tübingen zuständig).
Wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Erst ab Erteilung einer Fiktionsbescheinigung besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II/SGB XII.
Für Fragen zu Unterbringung, Versorgung, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, soziale und sprachliche Unterstützung etc. hat das Landratsamt Tübingen eine Kontakt-Email-Adresse eingerichtet. Bitte richten Sie Ihre Fragen an:
ukraine@kreis-tuebingen.de
Telefon-Hotline
07071 207-3700
Montag bis Freitag
von 9:00 bis 16:00 Uhr
Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge endet zum 30.09.2024. Ab dem 01.10.2024 müssen die Fahrzeuge offiziell zugelassen und deutsche Kennzeichen beantragt werden.
Merkblatt mit wichtigen Informationen im Überblick
(Stand: 24.04.2024)
Landkreis, Städte und Gemeinden im Landkreis Tübingen sind sehr dankbar für die große Hilfsbereitschaft.
Der Landkreis Tübingen rät dringend davon ab, auf eigene Faust in Richtung des Kriegsgebietes zu reisen und Menschen direkt mitzunehmen.
Dieses Vorgehen erschwert die übergeordnet geregelte Koordination. Auch sollte vermieden werden, sich selbst in Gefahr zu begeben.
WICHTIG: Melden Sie sich beim Rathaus in der Gemeinde oder Stadt an.