Ausländische Fahrerlaubnis: Umschreibung

Voraussetzungen

Wer darf fahren?
Grundsätzlich berechtigt eine gültige ausländische Fahrerlaubnis, das jeweilige Mindestalter vorausgesetzt, in Deutschland entsprechende Kraftfahrzeuge zu führen. In bestimmten Fällen muss sie jedoch in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

  • Handelt es sich um eine Fahrerlaubnis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), so gilt diese Fahrerlaubnis grundsätzlich in Deutschland entsprechend der Befristung des ausländischen Führerscheins.
  • Mit einer Fahrerlaubnis aus anderen Staaten darf der Inhaber längstens 6 Monate ab dem Tag der Einreise in der Bundesrepublik Deutschland fahren, wenn er einen ordentlichen Wohnsitz im Inland begründet. Danach benötigt er eine deutsche Fahrerlaubnis (Umschreibung).
    In Ausnahmefällen kann die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland auf 12 Monate verlängert werden. 

Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören: Island, Norwegen und Liechtenstein. Die Schweiz hat das Abkommen des EWR nicht unterschrieben und gehört daher nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum.Für die Umschreibung ist maßgeblich, aus welchem Staat die Fahrerlaubnis stammt.

  • Fahrerlaubnisse der EU/EWR-Staaten können jederzeit umgetauscht werden. Voraussetzung ist, dass sie noch Gültigkeit haben bzw. nicht länger als 2 Jahre abgelaufen sind.
  • Fahrerlaubnisse aus diesen sogenannten Listenstaaten werden meistens ohne theoretische und praktische Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben
    Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung: Listenstaaten
  • Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die weder zur EU, EWR noch zu den Listenstaaten zählen, wird die deutsche Fahrerlaubnis nur erteilt, wenn die theoretische und praktische Prüfung bestanden wurde.

Verfahrensbeschreibung

Für den Antrag auf Umschreibung buchen Sie sich bitte zunächst einen Termin auf der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreis Tübingen.
Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mit. Aufgrund der länderspezifischen Regelungen findet vor Ort ein erstes Informationsgespräch statt. Bei Bedarf bringen Sie sich eine Person mit, die Ihnen Übersetzen kann.
Nach der Prüfung und Vervollständigung Ihrer Antragsunterlagen im Landratsamt benötigen Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt. Dort reichen Sie alle Unterlagen ein.

Antrag, Formulare

Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

EU/EWR-Führerschein

  • Personalausweis oder Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt, Anforderungen nach der Foto-Mustertafel)
  • ausländischer Führerschein
  • Anlage EU

„Listenstaaten“ nach Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung

  • Personalausweis oder Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt, Anforderungen nach der Foto-Mustertafel)
  • ausländischer Führerschein
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch
    • eine amtliche Stelle des Ausstellungsstaates,
    • eine Automobilorganisation (z.B. ADAC) oder
    • einen öffentlich bestellten Übersetzer,
      sofern der Führerschein nicht bereits eine deutsche Übersetzung enthält

Führerscheine aus den übrigen Staaten

  • Personalausweis oder Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (maximal 1 Jahr alt, Anforderungen nach der Foto-Mustertafel)
  • ausländischer Führerschein
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch
    • eine amtliche Stelle des Ausstellungsstaates,
    • eine Automobilorganisation (z.B. ADAC) oder
    • einen öffentlich bestellten Übersetzer,
      sofern der Führerschein nicht bereits eine deutsche Übersetzung enthält
  • Sehtest (kann fast bei jedem Optiker erstellt werden)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem „Erste Hilfe“-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten
  • Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule, bei der Sie zur Prüfung antreten
  • Bei einem Antrag für die Klasse C benötigt die Führerscheinstelle außerdem
    ·eine Bescheinigung über die Kraftfahreignung (hausärztliches Attest)
    ·das Gutachten eines Augenarztes (ein einfacher Sehtest reicht nicht aus)

Gebühren

Gebühren sind bei Antragstellung zu bezahlen.

  • Umschreibung bzw. Verlängerung eines EU/EWR-Führerscheins oder eines Staates nach der Anlage 11: 31,20 €
  • Umschreibung eines Führerscheins anderer Staaten ohne Probezeit 38,80 €, mit Probezeit 39,60 €
  • Expressbestellung bei der Bundesdruckerei (Druck und Lieferung innerhalb von ca. 2-4 Arbeitstagen) zzgl. 15,50 €

Zahlungsart

Vor Ort ist Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN möglich. Wenn Sie nicht vor Ort bezahlen: Bitte überweisen Sie das Geld, nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Bitte lassen Sie uns kein Bargeld per Post zukommen.

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

Terminreservierung

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle