Teilhabeplanung

Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung

Beschreibung

Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen sollen im Landkreis Tübingen gut leben können. Das nennt man Teilhabe.

Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft dabei sein und mitmachen können. Das nennt man Inklusion.
Teilhabe und Inklusion soll im Landkreis Tübingen möglich sein.

Die Sozialplanung in der Eingliederungshilfe im Landkreis Tübingen übernimmt für Bürger mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen folgende Aufgaben:

  • Herausfinden, wie viele Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen im Landkreis Tübingen leben.
  • Herausfinden, welche Hilfen es im Landkreis Tübingen gibt.
  • Herausfinden, ob es genug Hilfen sind.
  • Herausfinden, ob es gute Hilfen sind
  • Fragen, was besser werden soll

Teilhabeplanung

Teilhabeplan für Menschen mit psychischer Erkrankung

Ziel der Teilhabeplanung ist es, die Situation von Menschen mit psychischer Erkrankung im Landkreis Tübingen zu verbessern.

Teilhabeplan für Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung

Der Teilhabeplan beantwortet Fragen zur Situation von Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung im Landkreis Tübingen.

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Teilhabeplanung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

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