Unterhaltsvorschuss
Leistung Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschusskasse (UVK)
Beschreibung
Kinder können Unterhaltsvorschuss erhalten wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und hier bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung erhalten.
Antrag
Weitere Informationen
- Unterhaltsvorschuss
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Unterhaltsvorschusskasse (UVK)
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
UVK
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Mail: uvk@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-2117
Fax: 07071 207-6197
Allgemeine Sprechzeiten
Mo., Mi., Do. 8:00–10:00 Uhr
persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Buck