Wirtschaftliche Jugendhilfe

Jugendhilfemaßnahmen, stationäre und ambulante Hilfen: Kostenübernahme, Pflegegeld bei Familienpflege, Kindertagesbetreuung: Gebührenermäßigung und -befreiung

Beschreibung

Jugendhilfe wird pädagogisch und wirtschaftlich geleistet, wobei der wirtschaftliche Teil vom Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe wahrgenommen wird.

Im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) wird die verwaltungsmäßige und finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen bearbeitet. Zu den finanziellen Leistungen gehören insbesondere die

  • Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege
  • Übernahme von Heimkosten bei Unterbringung in Heimen
  • Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen
  • Übernahme von Betreuungskosten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern und dem Kind die Belastung nicht zuzumuten ist. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen. Eine Kostenübernahme ist frühestens ab Antragstellung möglich. Für zurückliegende Zeiträume werden keine Kosten übernommen.

Onlinedienst

Leistungen, Kostenbeiträge

Je nach Hilfeart haben sich die Eltern und Kinder nach ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten der Jugendhilfemaßnahmen zu beteiligen. Bei stationären und teilstationären Leistungen, bei denen das Jugendamt auch ganz bzw. teilweise für den Lebensunterhalt des jungen Menschen aufkommt (z. B. bei Familienpflege und Heimerziehung), wird ein sogenannter Kostenbeitrag von den Eltern erhoben, der sich nach deren Einkommen richtet. Die WJH berechnet den Kostenbeitrag und erlässt gegenüber den Kostenbeitragspflichtigen einen Leistungsbescheid.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
WJH
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersichten

Sachgebietsleitung

Frau Lohrmann

Übergeordnete Stelle